Im Energiepass stehen Angaben über das Haus und seinen Energieverbrauch. Die wichtigsten sind:
- Baujahr, Grundstücksnummer und Gemeinde
- Art und Alter der Heizung
- Heizwärmebedarf (HWB) pro Quadratmeter der Bruttogeschossfläche (angegeben in kWh/m²)
- Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE), der Auskunft über die Energieeinsparung des Hauses gegenüber eines Vergleichsgebäudes ermöglicht.
Zudem ordnet der Energieausweis das Gebäude in eine Energieeffizienzklasse zwischen A++ und G ein. A++ entspricht einem Passivhaus, die Klasse G einem sehr alten, unsanierten Gebäude
Den Energieausweis benötigen Sie immer, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein anderes Objekt verkaufen, verpachten oder vermieten möchten. In der Pflicht stehen nicht nur Eigentümer, sondern auch Vermittler und Makler. Seit dem Jahr 2012 müssen beim Haus-Verkauf in Österreich schon im Inserat der Heizwärmebedarf und der Energieeffizienzfaktor angegeben werden.
Bei einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung genügt in der Regel ein Energieausweis. Bei anderen Objekten muss der Energieausweis nicht pro Gebäude, sondern pro Nutzungszone ausgestellt werden. Wenn es in Ihrem Objekt also einen Wohnbereich und ein Ladengeschäft gibt, müssen Sie zwecks Verkaufes für beide Bereiche einen separaten Energieausweis erstellen lassen.
Der Energieausweis gilt zehn Jahre. Danach muss er neu beantragt werden, wenn Sie ihn bei einem Verkauf oder einer Vermietung vorlegen möchten.
Im Paragraf zur Vorlage- und Aushändigungspflicht im Energieausweis-Vorlage-Gesetz formuliert der Gesetzgeber, dass der Energieausweis „rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers“ vorgelegt werden muss. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis oder eine vollständige Kopie von ihm ausgehändigt werden. Weil zudem bereits in Inseraten einige Angaben über den Energieverbrauch gefordert sind, sollten Sie rechtzeitig vor dem Haus-Verkauf einen Energieausweis erstellen lassen.
Das vereinfachte Verfahren ist insbesondere aus Sicht des Verkäufers/Vermieters der einfachere und günstigere Weg zum Energieausweis, weil keine Begutachtung vor Ort notwendig ist. Es werden baujahrtypische Werte angenommen, die als Berechnungsgrundlage für den Energieverbrauch des Hauses dienen.
Die Kosten für das detaillierte Verfahren sind deutlich höher. Der Gutachter besichtigt das Objekt vor Ort und prüft im Detail, wie gut es gedämmt ist, wo es eventuelle Schwachstellen gibt, welche Sanierungsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden und vieles mehr.
Für das Erstellen eines Energieausweises nach dem vereinfachten Verfahren benötigen wir von Ihnen folgende Informationen und Unterlagen:
- das Alter des Objektes (bestätigt durch die Benützungsbewilligung, den Kollaudierungsbescheid oder ein Dokument der Gemeinde)
- vollständige Baupläne (Grundrisse und Schnitte mit Angabe des Maßstabes)
- Bauteilbeschreibungen (zum Beispiel Aufbau und Alter der Fenster, der Decken, Wände und der Böden)
- Unterlagen über bereits vorgenommene Sanierungsmaßnahmen (zum Beispiel Austausch der Fenster)
- Angaben zur Haustechnik (Brennstoff der Heizung, Art und Alter des Kessels sowie der Warmwasserbereitung)
Wenn Sie uns eine Kontaktanfrage senden, erhalten Sie von uns eine Checkliste mit allen Angaben, die wir benötigen, um einen Energieausweis erstellen zu können.
Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Regelungen für den Energiepass geben. Zudem spielen die Klimabedingungen am Standort immer eine wichtige Rolle. Die Unterlagen, die wir benötigen, um den Energieausweis zu erstellen, sind aber stets dieselben. Sie müssen sich deshalb nicht mit den unterschiedlichen Regeln auseinandersetzen. Wir erstellen natürlich genau nach den „Bundesland-Bedingungen“.
Nein. Ihre Angaben zu dem Haus genügen. Sie bilden die Berechnungsgrundlage für den Energieausweis.
Ein Energieausweis, der nach einer Begutachtung vor Ort erstellt wird, ist genauer, kostet jedoch mehrere Hundert Euro. Da der Energieausweis nach dem vereinfachten Verfahren rechtlich ausreichend ist, genügt dieser, wenn er nicht als präzise Grundlage für Berechnungen zur Amortisierung dienen soll.
Es gibt zahlreiche Anbieter in Österreich, die berechtigt sind, einen Energieausweis zu erstellen. Bei uns wird die Erstellung des Ausweises durch erfahrene und kompetente Ingenieure betreut, die alle Schwierigkeiten und aktuellen Regelungen kennen. Sie können deshalb sicher sein, dass ein bei uns erstellter Energieausweis den österreichischen Vorschriften entspricht.
Die Grundlage für die Energieausweiserstellung in Österreich bildet das Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus dem Jahr 2012. Dort ist zum Beispiel klar geregelt, was als Gebäude gilt, wie der Verkauf und die In-Bestand-Gabe definiert sind und welche Pflichten dem Verkäufer auferlegt sind.
Zudem gibt es zahlreiche Normen, die weitere Anforderungen an den Energieausweis in Österreich stellen. Dazu gehören Teile der ÖNORM B 8110 sowie die ÖNORM H 5055. Letztere unterteilt den Heizwärmebedarf (AWD) von Gebäuden in die Kategorien A++ bis G.
Richtlinien zur Energieausweiserstellung gibt das Österreichische Institut für Bautechnik heraus.